Mit den betroffenen Oberflächen beginnen
Für die Anfrage hilft eine kurze Unterscheidung: Welche Ablagerungen sitzen auf Türen, Fensterrahmen, Schränken oder anderen abwaschbaren Flächen? Sind Wände, Textilien oder Polster betroffen? Nicht jedes Material verträgt dieselbe Behandlung. Nennen Sie bekannte Beschichtungen und frühere Reinigungsversuche. Bei unklarem Untergrund wird das Vorgehen vor der Ausführung geprüft.
Bewohnte Räume und leere Wohnungen
Auch in einer bewohnten Wohnung können wir geeignete, zugängliche Flächen besprechen. Dafür klären wir, was vorher frei geräumt werden muss und welche Gegenstände bleiben. Nach einem Auszug sind zusätzliche Bereiche erreichbar. Eine Reinigung von Küche oder Bad und vereinbarte Fensterflächen können separat hinzukommen. Möbel- und Geräteinnenräume gehören nur dazu, wenn sie ausdrücklich vereinbart und zugänglich sind.
Reinigung ist keine Sanierungszusage
Gerüche und Verfärbungen können tief in poröse Materialien eingedrungen sein. Daher versprechen wir weder eine geruchsfreie Wohnung noch weiße Wände oder die vollständige Entfernung sämtlicher Rückstände. Ozonbehandlung, Schadstoffsanierung, Malerarbeiten und Materialaustausch sind ausgeschlossen. Auch eine gesundheitliche Freigabe des Objekts lässt sich aus der Oberflächenreinigung nicht ableiten.
Umfang und Preis vor dem Auftrag klären
Ort, betroffene Räume und eine kurze Beschreibung genügen zunächst. Fläche, Möblierung, Zugang und die Intensität der Ablagerungen bestimmen den Aufwand; freiwillige Fotos können einzelne Rückfragen erleichtern. Sie müssen den Materialaufbau nicht kennen. Wir stimmen die ausführbaren Arbeiten für Regensburg und 75 km Umgebung ab und halten die Grenzen des Angebots fest.