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Reinigungsleistungen und Kosten für Ihren Kostenträger aufschlüsseln

Für die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme brauchen Sie einen klar beschriebenen Umfang. Wir erstellen ein Angebot für die tatsächlich vereinbarte Haushaltsreinigung in Regensburg und Umgebung. Ob die Kosten erstattet werden, klären Sie mit dem zuständigen Träger.

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Unverbindlich anfragen. Umfang und Termin gemeinsam abstimmen.

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Welche Leistungen sollen im Angebot stehen?

Beginnen Sie mit den Räumen und Aufgaben: Welche Böden, Küchen- oder Badflächen sollen gereinigt werden? Ist eine einmalige gründlichere Reinigung oder ein wiederkehrender Termin gewünscht? Für Regensburg und den bestehenden Umkreis von 75 km stimmen wir den Einsatzort, Zugang und Zeitraum ab. Medizinische Gründe brauchen Sie uns im Erstkontakt nicht mitzuteilen.

Die nächsten Schritte bleiben übersichtlich

Nach der Abstimmung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag mit Leistungsbeschreibung, Einheiten und Preisen. Material, Anfahrt, steuerliche Behandlung, Gesamtsumme, Gültigkeit und nicht enthaltene Arbeiten werden erkennbar aufgeführt. Sie reichen das Angebot beim zuständigen Träger ein. Danach stimmen wir den tatsächlich bewilligten Umfang und einen möglichen Auftrag ausdrücklich ab. Die Anfrage allein ist keine kostenpflichtige Beauftragung.

Krankenkasse und Rentenversicherung sind verschiedene Wege

Haushaltshilfe über die Krankenkasse unterliegt den Voraussetzungen des § 38 SGB V und gegebenenfalls weiteren Satzungsleistungen. Anspruch, genehmigter Umfang, unser Angebot und der erlaubte Abrechnungsweg müssen zusammenpassen. Die Rentenversicherung prüft Haushaltshilfe im Kontext von Reha oder Teilhabe. Ein Rentenbezug allein genügt nicht. Kinderbetreuung und Pflege sind keine Leistungen dieses Reinigungsangebots.

Bayerische Anerkennung für Pflegekassenleistungen

Eine erstattungsfähige Unterstützung im Alltag setzt die passende landesrechtliche Einordnung und den zulässigen Abrechnungsweg voraus. Für dieses FLOXANT-Angebot ist keine entsprechende Anerkennung in Bayern nachgewiesen. Wir sagen daher weder die Nutzung des Entlastungsbetrags noch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse zu. Das Bayerische Landesamt für Pflege informiert zu anerkannten Angeboten.

Kein automatischer Auftrag bei offener Kostenübernahme

Warten Sie noch auf eine Entscheidung, bleibt die Beauftragung offen. Eine ausstehende Prüfung oder Ablehnung wird nicht automatisch zu einer privaten Bestellung. Ihr genanntes Budget ist ebenfalls keine Bewilligung. Auftraggeber, gegebenenfalls bevollmächtigte Kontaktperson und Rechnungsempfänger werden getrennt geklärt. Versichertennummern, Arztbriefe, Diagnosen und Pflegegrade gehören nicht in dieses Anfrageformular.

Fragen vor Ihrer Anfrage

Kann ich einen Kostenvoranschlag vor der Bewilligung erhalten?

Ja. Dafür dient dieser Anfrageweg. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, entscheidet Ihr Kostenträger; der Auftrag wird später gesondert abgestimmt.

Wird direkt mit der Versicherung abgerechnet?

Eine direkte Abrechnung wird nicht pauschal angeboten. Der zulässige Abrechnungsweg und die beteiligten Personen müssen vorher geklärt werden.

Welche Angaben genügen für den Anfang?

Einsatzort, Reinigungsaufgaben, gewünschter Zeitraum und ein Kontaktweg reichen zur ersten Abstimmung. Die Angabe des Kostenträgers ist optional; sensible Gesundheitsunterlagen sind nicht erforderlich.

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