Reinigung nach Abschluss der Arbeiten
Nach Renovierung oder Ausbau stehen oft Staub, verschmutzte Böden, Sanitärbereiche und zugängliche Einbauten an. Als Bauendreinigung oder Baufeinreinigung wird dabei häufig die abschließende Reinigung vor Nutzung oder Übergabe angefragt. Der genaue Umfang wird jedoch anhand Ihres Objekts festgelegt. Teilen Sie mit, welche Arbeiten beendet sind und ob weitere Gewerke noch Staub oder Schmutz verursachen können.
Materialreste brauchen eine eigene Prüfung
Farbspritzer, Klebereste, Schutzfolien und mineralische Rückstände lassen sich nicht auf jedem Material gleich behandeln. Neue oder empfindliche Beläge und Herstellerhinweise werden berücksichtigt. Wir geben keine pauschale Zusage, dass sämtliche Rückstände entfernt werden können. Baurestmüll, schwere Materialien und Entsorgung sind gesonderte Aufgaben. Für die Reinigung müssen die vereinbarten Flächen und Laufwege ausreichend zugänglich sein.
Einzug und Reinigungstermin aufeinander abstimmen
Nennen Sie den geplanten Einzug, die gewünschte Übergabe oder den Nutzungsbeginn, auch wenn der Termin noch vorläufig ist. Wir klären Zugang, Wasser, Strom und den Stand der Arbeiten. Für das Angebot helfen Fläche, Räume und eine Beschreibung der Rückstände. Fotos können Sie freiwillig ergänzen. Bei einer bewohnten Wohnung besprechen wir außerdem Möbel und Bereiche, die während der Arbeiten geschützt oder ausgelassen werden sollen.
Bauendreinigung, Räumen und Bauabfall unterscheiden
Was bleibt nach den Handwerkern noch zu reinigen? Für die Bauendreinigung beschreiben Sie Staub, zugängliche Böden, geeignete Oberflächen und vereinbarte Fensterflächen. Das Objekt muss dafür ausreichend frei und sicher zugänglich sein. Das Wegtragen oder Entsorgen schwerer Bauabfälle ist kein Teil dieser Flächenreinigung. Eine Bauschutt- oder Baumischabfallabholung wird derzeit nicht angeboten. Mineralische Reste, Gips, Dämmstoffe und unbekannte Materialien dürfen nicht pauschal gleichbehandelt werden.