Direkt zum Inhalt springen

Ein nachvollziehbares Angebot zur Prüfung der Kostenübernahme

Sie benötigen ein Angebot für die Prüfung durch Ihre Krankenkasse oder einen anderen zuständigen Kostenträger? Für Ihre Haushaltsreinigung in Düsseldorf beschreiben wir die vereinbarten Leistungen und Kosten. Über eine Erstattung entscheidet der zuständige Träger.

Angebot anfragen

Unverbindlich anfragen. Umfang und Termin gemeinsam abstimmen.

Kundenstimmen auf Google · Düsseldorf

Mit dem tatsächlichen Reinigungsbedarf beginnen

Nennen Sie den Einsatzort in Düsseldorf oder im Umkreis von 75 km und die gewünschten Aufgaben: etwa Küche, Bad, Böden oder frei zugängliche Oberflächen. Zeitraum und Häufigkeit können zunächst offenbleiben. Eine Anfrage beauftragt noch keine kostenpflichtige Leistung. Auch eine ausstehende Kostenübernahme löst nicht automatisch eine private Bestellung aus.

So wird der Umfang nachvollziehbar

Ein Kostenvoranschlag benennt Einsatzort, Zeitraum, Aufgaben, Häufigkeit und Einheiten. Die Kalkulation führt Preise, Material, Anfahrt, geltende steuerliche Behandlung, Gesamtsumme und Gültigkeit auf. Nicht enthaltene Arbeiten werden abgegrenzt. Es gibt keine pauschale Steuerbefreiung aufgrund einer Kostenträgeranfrage und keine aus fremden Erstattungssätzen abgeleiteten FLOXANT-Preise.

  • Reinigungsbedarf und Einsatzort mitteilen
  • Kostenvoranschlag für den vereinbarten Umfang erhalten
  • Das Angebot beim zuständigen Träger prüfen lassen
  • Bewilligten Umfang und Auftrag anschließend ausdrücklich abstimmen

Welcher Träger kommt in Betracht?

Die Krankenkasse prüft Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und gegebenenfalls ihrer Satzung. Ein möglicher Anspruch bedeutet nicht automatisch, dass jedes Reinigungsangebot oder jeder Abrechnungsweg akzeptiert wird. Die Rentenversicherung kann Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Rehabilitation beziehungsweise Teilhabe prüfen; das Rentenalter allein begründet keinen Anspruch. Unser Reinigungsumfang deckt nicht zwingend den gesamten bewilligten Hilfebedarf ab.

Pflegekasse: NRW-Anerkennung gesondert prüfen

Für erstattungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag sind die Voraussetzungen nach NRW-Recht und der konkrete Abrechnungsweg maßgeblich. Eine passende Anerkennung für dieses FLOXANT-Angebot ist derzeit nicht nachgewiesen. Deshalb werden keine Pflegekassenabrechnung und kein Entlastungsbetrag zugesagt. Nutzen Sie die offizielle Düsseldorfer Information zur Suche nach anerkannten Angeboten.

Nur organisatorische Angaben im Erstkontakt

Bitte senden Sie keine Diagnosen, Pflegegrade, Versichertennummern oder Arztbriefe. Die Art des angefragten Trägers und der Stand der Prüfung reichen für die erste Organisation. Eine Kontaktperson aus der Familie ist nicht automatisch bevollmächtigt oder Rechnungsempfänger. Der Kostenträger wird durch Ihre Anfrage ebenfalls nicht zum Rechnungsempfänger.

Fragen vor Ihrer Anfrage

Ist der Kostenvoranschlag schon eine Zusage der Krankenkasse?

Nein. Wir beschreiben unseren Leistungsumfang und die kalkulierten Kosten. Der zuständige Träger entscheidet über Voraussetzungen, Erstattung und Abrechnungsweg.

Muss ich bei einer Ablehnung automatisch privat bezahlen?

Aus dieser unverbindlichen Anfrage oder einer noch offenen Kostenprüfung entsteht kein privater Auftrag. Eine Beauftragung muss ausdrücklich abgestimmt werden.

Kann ich auch meinen gewünschten Preisrahmen nennen?

Ja. Ein Budget bleibt Ihre Preisvorstellung. Es ist unabhängig von einer Bewilligung oder einer Zahlungspflicht des Kostenträgers.

Kundenstimmen auf Google

Düsseldorf ansehen