Umzugskosten durch Jobcenter oder Arbeitsagentur: Was vorher geklärt werden muss
Vor einer Beauftragung sollte schriftlich geklärt werden, welche Stelle zuständig ist, welche Voraussetzungen gelten und wie viele Kostenvoranschläge benötigt werden. Ein FLOXANT-Kostenvoranschlag ist keine Bewilligung.
FLOXANT Redaktion · Zuletzt geprüft:
Die direkte Antwort
Vor einer Beauftragung sollte schriftlich geklärt werden, welche Stelle zuständig ist, welche Voraussetzungen gelten und wie viele Kostenvoranschläge benötigt werden. Ein FLOXANT-Kostenvoranschlag ist keine Bewilligung.
Was praktisch wichtig ist
§ 22 SGB II sieht mögliche Umzugskosten unter Voraussetzungen und mit vorheriger Zusicherung vor. Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Stelle im Einzelfall.
Beim Vermittlungsbudget weist die Bundesagentur darauf hin, vor Entstehung der Kosten zu beantragen; ein Rechtsanspruch besteht dort nicht.
Checkliste
Kennzeichnen Sie unbekannte Punkte als offen, statt sie zu erraten.
zuständige Stelle
Grund und Erforderlichkeit
schriftliche Vorgaben
Anzahl der Kostenvoranschläge
genehmigter Leistungsumfang
Entscheidung vor Auftrag
Aktenzeichen ohne unnötige sensible Anlagen
Grenzen und offizielle Klärung
Dieser Ratgeber hilft bei der Vorbereitung, ist aber keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Zollberatung. Maßgeblich ist die aktuelle schriftliche Auskunft der zuständigen Stelle.
keine Bewilligungsgarantie
keine Antragstellung durch FLOXANT
kein Auftrag vor ungeklärter Kostenfolge
keine Sozialrechtsberatung
Der nächste praktische Schritt
Beschreiben Sie, wo Sie Unterstützung brauchen, welche Arbeiten Sie abgeben möchten und was noch offen ist. Wir stimmen Umfang und Termin persönlich mit Ihnen ab. Mit der Anfrage buchen Sie noch keine Leistung.
Diese Punkte zuerst vorbereiten
zuständige Stelle
Grund und Erforderlichkeit
schriftliche Vorgaben
Anzahl der Kostenvoranschläge
Fragen zu diesem Ratgeber
Reicht ein Kostenvoranschlag als Zusage?
Nein. Maßgeblich ist eine schriftliche Entscheidung der zuständigen Stelle zum genehmigten Umfang.
Soll ich vor dem Antrag beauftragen?
Die Bundesagentur weist beim Vermittlungsbudget darauf hin, vor Entstehung der Kosten zu beantragen. Lassen Sie die konkrete Reihenfolge schriftlich bestätigen.
Garantiert FLOXANT die Übernahme?
Nein. FLOXANT kann einen Kostenvoranschlag erstellen; bewilligen kann nur die zuständige Stelle.